nDSG

Das Kürzel «nDSG» steht für das «neu Datenschutzgesetz» welches im September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft tritt. Damit reagiert die Schweiz auf die strengen Datenschutzvorgaben der EU, welche 2018 eingeführt wurden. Die Bestimmungen des nDSG sind ab dem Start bindend, und zwingen Unternehmen mit einem Online-Auftritt zu deren Einhaltung. Unternehmen, die bereits seit 2018 die Vorgaben der DSGVO einhalten, haben zur Einführung der nDSG nun einen nennenswerten Vorteil.

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